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   BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05   

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https://dejure.org/2005,15180
BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 (https://dejure.org/2005,15180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung eines Anspruchs auf vorläufige Zuteilung außerkapazitärer Studienplätze bei Antragstellung erst nach Ablauf der Vorlesungszeit des Semesters, für welches ein Studienplatz begehrt wird - damit auch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Denn es ist aus verfahrensrechtlicher Sicht unerheblich, dass die Entscheidung des Gerichts über die Verteilung von Restkapazitäten eines Semesters erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Vorlesungsbetrieb dieses Semester beendet ist (vgl. BVerfGE 39, 258 [274]).

    aa) Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welchem Zeitpunkt ein Antragsteller ein Recht auf vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazitäten geltend machen kann, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die vorrangig durch die Fachgerichte zu klären ist (vgl. BVerfGE 39, 258 [274]).

    Für die Zulassung trotz des zwischenzeitlich abgeschlossenen Semesters spricht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten die Erwägung, dass die effektive Durchsetzung eines verfassungsmäßig gewährleisteten, in seiner Verwirklichung aber - wie hier - situationsabhängigen Rechts nicht darunter leiden darf, dass sich die Verhältnisse während der unvermeidlichen Dauer eines gerichtlichen Verfahrens zum Nachteil des Rechtsuchenden verschlechtern (vgl. BVerfGE 39, 258 [275 f.]).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Der absolute numerus clausus für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung ist als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, der einer objektiven Zulassungsvoraussetzung gleichkommt, nur dann verfassungsgemäß, wenn er in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber erfolgen (vgl. BVerfGE 33, 303 [337 f.]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dabei einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung die Eilentscheidung selbst betrifft und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zureichend ausgeräumt werden könnte (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; - 79, 275 [278 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Ihre Beantwortung durch das Oberverwaltungsgericht kann vom Bundesverfassungsgericht daher nur im Hinblick darauf untersucht werden, ob sie Auslegungsfehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 85, 248 [257 f.]).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die gerügte Grundrechtsverletzung die Eilentscheidung selbst betrifft und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zureichend ausgeräumt werden könnte (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; - 79, 275 [278 f.]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Materiell-rechtliche Voraussetzung für umfassenden Rechtsschutz ist das Vorhandensein eines schützenswerten Rechts; denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt zu schützende Rechte voraus (vgl. BVerfGE 15, 275 [281 f.]).
  • BVerfG, 04.02.2003 - 1 BvR 89/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 109/03

    Erlass einer eA über die Zuweisung eines Studienplatzes im

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerfG, 15.04.2003 - 1 BvR 710/03

    Einbeziehung der Beschwerdeführerin in die noch ausstehenden Entscheidungen des

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 584/05
    Das Bundesverfassungsgericht habe diese Frage bereits in vergleichbaren Eilverfahren aufgeworfen (vgl. BVerfGK 1, S. 26 ff.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2003, S. 857 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 2003 - 1 BvR 710/03 -, Juris).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Der absolute numerus clausus für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung ist als Eingriff in die Freiheit der Berufswahl, der einer objektiven Zulassungsvoraussetzung gleichkommt, nur dann verfassungsgemäß, wenn er in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird und wenn Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden von ihnen stattfinden (grundlegend: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 a.a.O. S. 337 f.; zusammenfassend Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 - juris Rn. 15).

    Das verfassungsrechtlich untragbare Ergebnis, dass nicht ausgewiesene Studienplätze auch tatsächlich nicht besetzt werden, droht insbesondere dann, wenn eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Kapazitätsfestsetzungen mangels einer ausreichenden Zahl von Rechtsschutz suchenden Studienplatzbewerbern nicht in dem erforderlichen Umfang stattfinden kann (BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/74 u.a. - a.a.O. S. 276 sowie Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 a.a.O. Rn. 20).

    Diese Verfassungsnorm gewährt nicht selbst Rechte, sondern setzt zu schützende Rechte voraus (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Kammerbeschluss vom 21. Juli 2005 a.a.O. Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14

    Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als

    - 1 BvF 1/85 u. a. -, juris Rn. 463 (Rundfunkrecht); Beschlüsse vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, juris Rn. 15 (Hochschulzulassungsrecht), und vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, juris Rn. 12 ff. (Presserecht); BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 - 6 CN 3.10 -, juris Rn. 31 (Hochschulzulassungsrecht); Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63.05 -, juris Rn. 5 (Gewerberecht).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. Kammerbeschluss vom 10. März 1999 - 1 BvL 27/97 -, NVwZ-RR 1999, 481 ( Neuordnung Berliner Hochschulmedizin ), Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2002 - 1 BvR 13/02 -, juris ( neues Vergabeverfahren I ), Kammerbeschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris ( Kapazität/Eilrechtsschutz ), Nichtannahmebeschluss vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, juris ( Kapazität/Rechtsschutz ), Kammerbeschluss vom 6. September 2012 - 1 BvL 13/12 -, NVwZ 2013, 61 ff. ( neues Vergabeverfahren II ).

    Auch das Bundesverfassungsgericht selbst hat im Übrigen noch in den oben zitierten Beschlüssen vom 18. Februar 2002 (1 BvR 13/02), vom 21. Juli 2005 (1 BvR 584/05) und vom 6. September 2012 (1 BvL 13/12) auf seine ständige Rechtsprechung zum Numerus clausus Bezug genommen.

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